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Wie viel Datenschutz braucht mein Unternehmen?

Die deutsche Gesetzgebung verpflichtet Geschäftsführer, Vorstände, IT-Leiter oder Sicherheitsbeauftragte geeignete Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten durchzuführen. Ab zehn Arbeitnehmern, die personenbezogene Daten automatisiert erheben, verarbeiten oder nutzen, ist sogar ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter verbindlich vorgeschrieben. Bei Nichterfüllung der Vorgaben aus dem Bundesdatenschutzgesetz drohen Bußgelder, Schadensersatzansprüche oder sogar Haftstrafen.

Im Hinblick auf die Tatsache, dass die gesetzlichen Bestimmungen im Datenschutz und der Datensicherheit immer anspruchsvoller werden, und die Informations- und Kommunikationstechnologie sich in rasantem Tempo weiterentwickelt, entsteht oft ein Eindruck von Bedrohung und Ratlosigkeit, wie ein angemessenes Datenschutz-Management aussehen sollte.

Unsere Experten für Datenschutz, IT-Sicherheit und Datenschutzrecht sagen Ihnen, wie ein anforderungsgerechter und praktikabler Datenschutz für Ihr Unternehmen aussehen muss, und helfen Ihnen bei Bedarf bei der schnellen Umsetzung.
 


Wir haben ein kompetentes Netzwerk:

  •  Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit
  •  Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands e.V.
  •  RKW Bayern: Erfahrungsaustauschkreis für Datenschutzbeauftragte
  • Mehrere IT-Sicherheitsunternehmen
  • Rechtsanwälte
  • Datenschutzbeauftragte aus verschiedenen Branchen

Ihr Ansprechpartner

Lothar Stahl, Geschäftsführer, Vertriebsleiter

0941 26027-202
Lothar.Stahl@xws.de

Zertifiziert nach
DIN EN ISO 9001:2008

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