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Externer Datenschutzbeauftragter

Die deutsche Gesetzgebung verpflichtet Geschäftsführer, Vorstände, IT-Leiter oder Sicherheitsbeauftragte geeignete Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten durchzuführen.

Sind Sie vorbereitet?

 

Ab zehn Arbeitnehmern, die personenbezogene Daten automatisiert erheben, verarbeiten oder nutzen, ist sogar ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter verbindlich vorgeschrieben. Bei Nichterfüllung der Vorgaben aus dem Bundesdatenschutzgesetz drohen Bußgelder, Schadensersatzansprüche oder sogar Haftstrafen. Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, können Sie nun eigens einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten einstellen oder einen Mitarbeiter zusätzlich mit den Aufgaben eines Datenschützers beauftragen.

Eine kostengünstigere Alternative bietet Ihnen XWS an. Wir übernehmen für Sie als externer Dienstleister Ihre Datenschutzaufgaben. Als Experten auf diesem Gebiet nehmen wir für Sie alle Kontroll- und Beratungsfunktionen wahr: Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis, Datenschutzschulungen der Mitarbeiter, Durchführung von internen Datenschutzaudits, Erstellung und Aktualisierung von öffentlichen und internem Verfahrensverzeichnis, Kontrolle der internen IT-Sicherheitsmaßnahmen, Überwachung der technisch-organisatorischen Maßnahmen, Durchführung von Vorabkontrollen, etc.
 

Diese Aufgaben übernimmt der externe Datenschutzbeauftragte
von XWS:

  • Erstellung eines Datenschutzkonzepts 
  • Erstellung von Berichten an die Geschäftsführung
  • Ausarbeitung von notwendigen Dokumentationen und Umsetzung von Datenschutzrichtlinien
  • Durchführung von Vorabkontrollen bei der Einführung neuer Software/Verfahren
  • Ansprechpartner für datenschutzrechtliche Fragen von Mitarbeitern und Externen
  • Durchführung von Datenschutzschulungen für Mitarbeiter
  • Regelmäßige Sicherheitschecks der internen IT-Systeme (Risikomanagement)


Vorteile des Outsourcing, die für kleine wie größere Unternehmen gleichermaßen gelten:

  • Externe Datenschützer gewährleisten mehr Objektivität bei der Bewertung der unternehmensinternen Datenschutzstandards.
  • Die Erfahrung zeigt überdies: Ein externer Datenschutzbeauftragter wird von den Mitarbeitern besser akzeptiert als ein Kollege, der den Datenschutz nebenbei mit erledigt. 
  • Ein externer Datenschutzexperte gibt aufgrund klar definierter Verantwortlichkeit der Unternehmensführung Sicherheit, dass alle gesetzlichen und datenschutzrelevanten Bestimmungen eingehalten werden.
  • Auf den kosten- und zeitaufwendigen Aufbau des notwendigen Know-hows, Teilnahmen an Schulungskursen und Fortbildungen, kann verzichtet werden. Das schont interne Mitarbeiterkapazitäten.
  • Der Rückgriff auf externe Spezialisten bringt Sachverstand in Sachen Datenschutz ins Haus. Das Unternehmen profitiert von den langjährigen Erfahrungen in anderen Unternehmen. Externe Spezialisten haben zudem Zugang zu Datenschutz-Netzwerken und profitieren vom ständigen Expertenaustausch.
  • Konflikte werden vermieden, denen ein unternehmenseigener Datenschutzbeauftragter oft aufgrund anderer Funktionen im Betrieb intern ausgesetzt ist. 
  • Die Kosten eigener Datenschützer sind schwer überschaubar. Aufgaben fließen ineinander, Abwesenheiten vom Arbeitsplatz durch externe Schulungen sind schwer vorherzusehen. Das Outsourcing des Datenschutzes garantiert hingegen Festpreise. 

Ihr Ansprechpartner

Lothar Stahl, Geschäftsführer, Vertriebsleiter

0941 26027-202
Lothar.Stahl@xws.de

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Worum geht es beim Datenschutz?pdf311,49

Zertifiziert nach
DIN EN ISO 9001:2008