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Datum: Dienstag, 7. September 2010
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Optimale Vertragsart

Für den Einsatz von externen Projektmitarbeitern, Resident Engineers oder IT-Spezialisten (nachfolgend Mitarbeiter genannt) beim Kunden bietet XWS drei Vertragsarten an:

  • Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ)
  • Werkvertrag
  • Dienstvertrag

Die optimale Vertragsart hängt von den Kundenanforderungen und vorhandenen Gegebenheiten ab.

Merkmale der Arbeitnehmerüberlassung:

  • Der Mitarbeiter ist bei XWS fest angestellt und Bürger der EU (Gesetzgebung Stand 02/2008).
  • Die Arbeitsleistung des Mitarbeiters wird beim Kunden vor Ort erbracht.
  • Der Kunde übt das Weisungsrecht gegenüber dem XWS-Mitarbeiter aus.
  • Projektbezogene Vergütung.
  • Das Projekt hat ein definiertes Anfangs- und Endedatum.
  • Vergütung: monatlich entsprechend den geleisteten Stunden-/Tagessätzen.

Merkmale des Werkvertrags:

  • Der Mitarbeiter ist bei XWS fest angestellt oder freiberuflich tätig.
  • XWS ist gegenüber dem Kunden zur Herstellung eines bestimmten Werkes verpflichtet.
  • XWS organisiert die zur Erreichung eines wirtschaftlichen Erfolges notwendigen Handlungen selbst.
  • Der Mitarbeiter ist sog. "Erfüllungsgehilfe" von XWS für die Werkentwicklung.
  • XWS übt das Weisungsrecht gegenüber dem XWS-Mitarbeiter aus.
  • Das Werk kann bei XWS oder beim Kunden entwickelt werden.
    Falls beim Kunden:
    • Der Mitarbeiter darf nicht in den Betrieb des Kunden eingegliedert werden.
    • Es darf keine arbeitstechnische Vermischung mit dem Kundenpersonal erfolgen.
  • Ergebnis: ein vorher definiertes Projektziel / Werk gemäß vorher zwischen Kunde und XWS abgestimmter Spezifikation.
  • Vergütung: Festpreis mit Abschlagszahlungen entweder mtl. oder gemäß Meilensteinplan.

Merkmale des Dienstvertrags:
Gegenstand eines Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.

  • Der Mitarbeiter ist bei XWS fest angestellt oder freiberuflich tätig.
  • XWS ist zur Leistung des versprochenen Dienstes verpflichtet.
  • Es wird kein bestimmter Erfolg, sondern eine bestimmte Tätigkeit geschuldet.
  • XWS ist im Wesentlichen frei von Weisungen des Kunden.
  • Der Mitarbeiter ist sog. "Verrichtungsgehilfe" von XWS für die Diensterbringung.
  • XWS übt das Weisungsrecht gegenüber dem XWS-Mitarbeiter aus.
  • Die Dienste können bei XWS oder beim Kunden erbracht werden.
    Falls beim Kunden:
    • Der Mitarbeiter darf nicht in den Betrieb des Kunden eingegliedert werden.
    • Es darf keine arbeitstechnische Vermischung mit dem Kundenpersonal erfolgen.
  • Vergütung: monatlich entsprechend den geleisteten Stunden-/Tagessätzen oder nach vereinbartem Honorar.

Faustformel zur Abgrenzung ANÜ-Vertrag versus Werk- oder Dienstvertrag:

  • Personal(mangel)probleme müssen im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung gelöst werden.
  • Sachaufgabenprobleme können im Rahmen eines Werk- oder Dienstvertrages gelöst werden.

Schlussanmerkungen:

  • Manchmal können Personal(mangel)probleme in Sachprobleme gewandelt und damit auch die Vertragsart geändert werden.
  • Eine Übernahme des XWS-Mitarbeiters durch den Kunden ist nicht vorgesehen.
  • Verträge definieren sich nicht über ihre Überschrift, sondern über ihre Durchführung.

Für den Einsatz von externen Projektmitarbeitern, Resident Engineers oder IT-Spezialisten (nachfolgend Mitarbeiter genannt) beim Kunden bietet XWS drei Vertragsarten an:

  • Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ)
  • Werkvertrag
  • Dienstvertrag

Die optimale Vertragsart hängt von den Kundenanforderungen und vorhandenen Gegebenheiten ab.

Merkmale der Arbeitnehmerüberlassung:

  • Der Mitarbeiter ist bei XWS fest angestellt und Bürger der EU (Gesetzgebung Stand 02/2008).
  • Die Arbeitsleistung des Mitarbeiters wird beim Kunden vor Ort erbracht.
  • Der Kunde übt das Weisungsrecht gegenüber dem XWS-Mitarbeiter aus.
  • Projektbezogene Vergütung.
  • Das Projekt hat ein definiertes Anfangs- und Endedatum.
  • Vergütung: monatlich entsprechend den geleisteten Stunden-/Tagessätzen.

Merkmale des Werkvertrags:

  • Der Mitarbeiter ist bei XWS fest angestellt oder freiberuflich tätig.
  • XWS ist gegenüber dem Kunden zur Herstellung eines bestimmten Werkes verpflichtet.
  • XWS organisiert die zur Erreichung eines wirtschaftlichen Erfolges notwendigen Handlungen selbst.
  • Der Mitarbeiter ist sog. "Erfüllungsgehilfe" von XWS für die Werkentwicklung.
  • XWS übt das Weisungsrecht gegenüber dem XWS-Mitarbeiter aus.
  • Das Werk kann bei XWS oder beim Kunden entwickelt werden.
    Falls beim Kunden:
    • Der Mitarbeiter darf nicht in den Betrieb des Kunden eingegliedert werden.
    • Es darf keine arbeitstechnische Vermischung mit dem Kundenpersonal erfolgen.
  • Ergebnis: ein vorher definiertes Projektziel / Werk gemäß vorher zwischen Kunde und XWS abgestimmter Spezifikation.
  • Vergütung: Festpreis mit Abschlagszahlungen entweder mtl. oder gemäß Meilensteinplan.

Merkmale des Dienstvertrags:
Gegenstand eines Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.

  • Der Mitarbeiter ist bei XWS fest angestellt oder freiberuflich tätig.
  • XWS ist zur Leistung des versprochenen Dienstes verpflichtet.
  • Es wird kein bestimmter Erfolg, sondern eine bestimmte Tätigkeit geschuldet.
  • XWS ist im Wesentlichen frei von Weisungen des Kunden.
  • Der Mitarbeiter ist sog. "Verrichtungsgehilfe" von XWS für die Diensterbringung.
  • XWS übt das Weisungsrecht gegenüber dem XWS-Mitarbeiter aus.
  • Die Dienste können bei XWS oder beim Kunden erbracht werden.
    Falls beim Kunden:
    • Der Mitarbeiter darf nicht in den Betrieb des Kunden eingegliedert werden.
    • Es darf keine arbeitstechnische Vermischung mit dem Kundenpersonal erfolgen.
  • Vergütung: monatlich entsprechend den geleisteten Stunden-/Tagessätzen oder nach vereinbartem Honorar.

Faustformel zur Abgrenzung ANÜ-Vertrag versus Werk- oder Dienstvertrag:

  • Personal(mangel)probleme müssen im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung gelöst werden.
  • Sachaufgabenprobleme können im Rahmen eines Werk- oder Dienstvertrages gelöst werden.

Schlussanmerkungen:

  • Manchmal können Personal(mangel)probleme in Sachprobleme gewandelt und damit auch die Vertragsart geändert werden.
  • Eine Übernahme des XWS-Mitarbeiters durch den Kunden ist nicht vorgesehen.
  • Verträge definieren sich nicht über ihre Überschrift, sondern über ihre Durchführung.

Ihr Ansprechpartner

Wolfgang Birke, Geschäftsführer

0941 26027-120
Wolfgang.Birke@xws.de

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DIN EN ISO 9001:2008