Der Gesetzgeber in Deutschland hat die EU-Whistleblower-Richtlinie im Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Bundesrecht umgesetzt. Es ist am 02.07.2023 in Kraft getreten. Unternehmen, die noch keine interne Meldestelle eingerichtet haben, müssen nun schnellstens handeln.
Nachdem die Umsetzung der EU-Richtlinie in ein nationales Gesetz lange auf sich warten ließ, ist es nun höchste Zeit, aktiv zu werden:
Unternehmen können bei noch nicht getätigter Installation einer Meldestelle mit einem Bußgeld bis zu 50.000 EUR bestraft werden. Wichtig ist dabei außerdem zu beachten: Die Einrichtung einer internen Meldestelle ist mitbestimmungspflichtig nach § 87 BetrVG – das sollten Unternehmen unbedingt im Blick behalten. Wer also bisher seiner Pflicht noch nicht nachgekommen ist: Diese Unternehmen müssen nun schnellstens ein gesetzeskonformes Hinweisgebersystem einrichten, um Bußgelder zu vermeiden. Eine Herausforderung, die mit Unterstützung von XWS gut und zügig zu bewältigen ist.
Im Hinweisgeberschutzgesetz geht es vor allem um den Schutz von Whistleblowern, die in ihrer beruflichen Tätigkeit (Mitarbeiter, Kunden, Partner etc.) Informationen über Fehlverhalten bekommen. Mit Hinweisen auf dieses Fehlverhalten treten diese Hinweisgeber an Unternehmen, an öffentliche Stellen oder auch an die Presse heran, um das Fehlverhalten zum Wohle der Gesellschaft aufzudecken und abzustellen. Bislang mussten Whistleblower schwerwiegende rechtliche Konsequenzen fürchten, insbesondere arbeitsrechtliche Folgen wie Kündigungen oder auch Strafanzeigen etc.
Das HinSchG will, dass Hinweisgeber rechtlich abgesichert sind und Systeme geschaffen werden, die das Aufdecken von Fehlverhalten ermöglichen, ohne Whistleblower in rechtliche und/oder moralische Schwierigkeiten zu bringen.
Ob Unternehmen die interne Meldestelle selbst aufbauen und verwalten oder externe Unternehmen dafür ins Boot holen, ist den einzelnen Unternehmen überlassen, solange die gesetzlichen Anforderungen an eine Meldestelle erfüllt sind. Da die Einrichtung einer solchen Meldestelle vor allem für kleinere oder mittelständische Unternehmen u.a. aus finanziellen Gründen oft nicht einfach ist, wird nicht selten auf externe Lösungen zurückgegriffen. Externe Dienstleister wie XWS setzen dann für ein Unternehmen eine interne Meldestelle gemäß den rechtlichen Anforderungen um. Da dieses System nicht unbedingt mit der hauseigenen IT errichtet werden muss, ist eine externe Lösung oft nicht nur organisatorisch einfacher, sondern auch weniger kostenintensiv.
Lothar Stahl Geschäftsführer
0941 26027-202 Lothar.Stahl at xws.de