Ab zehn Arbeitnehmern, die personenbezogene Daten automatisiert erheben, verarbeiten oder nutzen, ist sogar ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter verbindlich vorgeschrieben. Bei Nichterfüllung der Vorgaben aus dem Bundesdatenschutzgesetz drohen Bußgelder, Schadensersatzansprüche oder sogar Haftstrafen.
Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, können Sie nun eigens einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten einstellen oder einen Mitarbeiter zusätzlich mit den Aufgaben eines Datenschützers beauftragen.
Eine kostengünstige Alternative zum eigenen Datenschutzbeauftragten: Wir übernehmen als externer Dienstleister Ihre Datenschutzaufgaben. Als Experten auf diesem Gebiet nehmen wir für Sie alle Kontroll- und Beratungsfunktionen wahr.
Outsourcing von Dienstleistungen verbreitet sich aus unterschiedlichen Gründen in der Geschäftswelt immer mehr. Mit den Vorteilen des Outsourcings steigen dabei jedoch auch die Risiken des Datenschutzes, für die jedoch der "Sourcinggeber" verantwortlich und haftbar bleibt.
Betroffen ist hiervon nicht nur die EDV bei Dienstleistern, sondern sämtliche Medien, aus denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, z. B. ausgelagerte Lohn- und Gehaltsabrechnung, aber auch die Aktenvernichtung.
Sowohl bei Datenpannen als auch bei behördlichen Prüfungen unterstützt XWS kurzfristig. Um das Vertrauen der Kunden und Partner zu erhalten und den Schaden möglichst gering zu halten, muss diskret, schnell und gesetzeskonform vorgegangen werden.
Lothar Stahl Geschäftsführer
0941 26027-202 Lothar.Stahl at xws.de