Wie viel Datenschutz braucht mein Unternehmen ?

Die deutsche Gesetzgebung verpflichtet Geschäftsführer, Vorstände, IT-Leiter oder Sicherheitsbeauftragte geeignete Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten durchzuführen. Ab zehn Arbeitnehmern, die personenbezogene Daten automatisiert erheben, verarbeiten oder nutzen, ist sogar ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter verbindlich vorgeschrieben. Bei Nichterfüllung der Vorgaben aus dem Bundesdatenschutzgesetz drohen Bußgelder, Schadensersatzansprüche oder sogar Haftstrafen.

 

Im Hinblick auf die Tatsache, dass die gesetzlichen Bestimmungen im Datenschutz und der Datensicherheit immer anspruchsvoller werden, und die Informations- und Kommunikationstechnologie sich in rasantem Tempo weiterentwickelt, entsteht oft ein Eindruck von Bedrohung und Ratlosigkeit, wie ein angemessenes Datenschutz-Management aussehen sollte.

 

Unsere Experten für Datenschutz, IT-Sicherheit und Datenschutzrecht sagen Ihnen, wie ein anforderungsgerechter und praktikabler Datenschutz für Ihr Unternehmen aussehen muss. Diesen passgenauen Datenschutz gewährleisten wir durch unser modulares Leistungsangebot.

So gehen wir vor:

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Kostenlose Einführung in die gesetzlichen Grundlagen und Anforderungen zum Thema Datenschutz

Sie bekommen vorab einen Fragebogen von uns zugeschickt, in dem Sie eine Bewertung Ihrer Datenschutz- und Datensicherheitsstandards vornehmen.

Unsere Experten helfen Ihnen aber auch dann, wenn Sie in Ihrem Unternehmen noch keine Maßnahmen getroffen haben und der Fragebogen nicht beantwortet werden kann!
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Ermittlung des Status quo: Vor-Ort-Prüfung der vorhandenen Maßnahmen zu Datenschutz und Datensicherheit

Entwicklung eines Maßnahmenplans, Priorisierung der Maßnahmen mit Risiko-Analysen und Aufwand-Wirkungs-Analysen

Ausarbeitung eines Fahrplans für die Umsetzung der Maßnahmen
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Coaching eines internen Datenschutzbeauftragten oder Bestellung eines externen XWS-Datenschutzbeauftragten

Mitarbeiterschulungen zum Datenschutz und Aufstellen eines Schulungsplans

Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis

Erstellung des öffentlichen Verfahrensverzeichnisses

Beschreibung der internen Verfahren mit personenbezogenen Daten
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Ansprechpartner für Geschäftsführung, Mitarbeiter, Betriebsrat, Kunden, Lieferanten in Datenschutzfragen

Durchführung von Vorabkontrollen bei der Einführung neuer Software (wenn datenschutzrelevant)

Durchführung eines Jahresaudits im Unternehmen: Überprüfen, ob die vereinbarten Maßnahmen richtig umgesetzt worden sind.

Erstellen des jährlichen Datenschutzberichts und Aufstellen eines Maßnahmenplans: Festlegung der Verantwortlichkei-ten, Terminsetzungen, Dokumentation der festgelegten und eingeführten Maßnahmen, Überprüfung auf Wirksamkeit.
 
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Wir sind Mitglied bei

Gesellschaft für Datenschutz
und Datensicherheit (GDD)
Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. RKW Bayern: Erfahrungsaustauschkreis für Datenschutzbeauftragte

 

Darüber hinaus umfasst unser Netzwerk mehrere IT-Sicherheitsunternehmen, Rechtsanwälte und Datenschutzbeauftragte aus verschiedenen Branchen.