Im Hinweisgeberschutzgesetz geht es vor allem um den Schutz von Whistleblowern, die in ihrer beruflichen Tätigkeit (Mitarbeiter, Kunden, Partner etc.) Informationen über Fehlverhalten bekommen. Mit Hinweisen auf dieses Fehlverhalten treten diese Hinweisgeber an Unternehmen, an öffentliche Stellen oder auch an die Presse heran, um das Fehlverhalten zum Wohle der Gesellschaft aufzudecken und abzustellen. Bislang mussten Whistleblower schwerwiegende rechtliche Konsequenzen fürchten, insbesondere arbeitsrechtliche Folgen wie Kündigungen oder auch Strafanzeigen etc.
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